Die Teilkasko kann zusätzlich zur obligatorischen Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Ihre Besonderheit besteht darin, dass es keine „Prozente“ gibt, das bedeutet, dass sie im Schadenfall nicht hochgestuft wird. Die Teilkasko kann ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden, aber auch mit verschiedenen Selbstbeteiligungsstufen, um den Versicherungsbeitrag zu senken. Wenn Sie eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen haben, ist darin immer auch die Teilkasko enthalten. Häufig gelten unterschiedliche Selbstbeteiligungssätze, bitte schauen Sie dies in Ihrem Versicherungsvertrag nach. Auch in diesem Fall gilt, dass Ihre Vollkasko nicht „hochgestuft“ wird, wenn Sie einen Glasschaden abrechnen! ( Aktuell Bayer Autoglas )
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